Politik

Wolfsabschuss-Verordnungen vom Fließband?

Wien (OTS) – Trotz der kürzlich erfolgten Schutzstatus-Senkung gilt
aus EU-
rechtlicher Sicht nach wie vor: Wolfsabschüsse ohne Herdenschutz sind
nicht zulässig. Auch nicht in Österreich.

Schon vergangenen Sommer stellte der Europäische Gerichtshof
klar, dass das Wolfsjagdverbot in Österreich weiterhin aufrecht sei,
zumal weder national noch regional ein günstiger Erhaltungszustand
der Wolfspopulation vorliege.1 Zudem seien die nationalen Behörden
laut EuGH weiterhin verpflichtet, „auf der Grundlage der besten
verfügbaren wissenschaftlichen und technischen Erkenntnisse die
denkbaren anderweitigen Lösungen zu beurteilen“, sprich:
Herdenschutzmaßnahmen als gelinderes Mittel ernsthaft zu
berücksichtigen.2

Auch nach der vom Europäischen Parlament beschlossenen Senkung
des Schutzstatus von „streng geschützt“ auf „geschützt“ bleiben die
Mitgliedsstaaten weiterhin verpflichtet, Maßnahmen für einen
günstigen Erhaltungszustand der Wolfspopulation zu setzen.3

Diese Botschaft scheint hierzulande immer noch nicht angekommen
zu sein. Zuerst (zum wiederholten Mal) in Tirol, dann in Vorarlberg,
dann in Salzburg: Innerhalb einer Woche traten in mehreren
Bundesländern schon wieder neue Abschussverordnungen in Kraft.

Abseits der juristischen Dimension gibt es auch noch eine
verhaltensbiologische: Selbst mit noch so vielen Abschüssen lässt
sich nicht verhindern, dass Jahr für Jahr neue Jungwölfe aus den
Nachbarländern auf der Suche nach Lebensraum in Österreich
durchziehen. Es kann erst dann Ruhe einkehren, wenn sich
Wolfsfamilien angesiedelt haben, die einerseits solche Zuzügler
abwehren und andererseits durch Herdenschutz gelernt haben, dass
Weidetiere tabu sind.

VGT-Obperson-Stv. Georg Prinz: „Eine echte Lösung kann also nur
mit Herdenschutz gelingen. Insofern liegt es an den politisch
Verantwortlichen, ob sie den Tierhalter:innen wirklich helfen wollen
und eine längst überfällige Herdenschutz-Offensive starten. Oder ob
sie lieber weiterhin Symbolpolitik betreiben.“

Quellen:

(1) Gerichtshof der Europäischen Union: „Das Wolfsjagdverbot in
Österreich ist gültig“ [17.7.2025]

(2) EuGH-Urteil in der Rechtssache C-601/22 [17.7.2025]

(3) „Wolves: MEPs agree to change EU protection status“ (Europ.
Parliament Press Release, 8.5.2025) [17.7.2025]

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