Wien (OTS) – Transparency International Austria (TI-Austria) begrüßt
die geplante
Einrichtung einer unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft als wichtigen
Schritt zur Stärkung der rechtsstaatlichen Integrität und zur
Absicherung der Unabhängigkeit staatsanwaltschaftlicher
Entscheidungen.
„Wir freuen uns, dass die geplante Reform in die Gänge kommt.
Eine langjährige Forderung von TI-Austria und vieler internationaler
Organisationen wird damit endlich erfüllt. Dazu muss ein
transparentes, qualitätssicherndes Besetzungsverfahren eingeführt und
jeder parteipolitische Einfluss auf inhaltliche Entscheidungen
vermieden werden“, erklärt Bettina Knötzl, Vorstandsvorsitzende von
TI-Austria.
Besetzungsverfahren müssen höchsten rechtsstaatlichen
Anforderungen genügen
TI-Austria empfiehlt:
–
Ein zweistufiges Verfahren mit öffentlichen Hearings im Parlament
und vor einer Justizkommission. Diese Kommission sollte
ausschließlich mit unabhängigen Fachleuten besetzt sein – aus Justiz,
Staatsanwaltschaft und Rechtsanwaltschaft. Die Ergebnisse beider
Anhörungen werden an Regierung und Bundespräsident:in übermittelt.
–
Ein öffentliches Anforderungsprofil mit klaren Eignungskriterien,
darunter mindestens zehn Jahre Erfahrung in der Strafjustiz. Bezahlte
Nebenbeschäftigungen sollen untersagt, ehrenamtliche oder
wissenschaftliche Aktivitäten erlaubt sein.
–
Verbindliche Fristen für die Besetzung und eine
Ersatzzuständigkeit eines neutralen Gremiums bei politisch
motivierten Verzögerungen.
–
Gesetzliche Verankerung eines klar definierten, transparenten und
rechtsstaatlich überprüfbaren Abberufungsmechanismus für den Fall
grober Pflichtverletzung oder Machtmissbrauchs.
Zur Diskussion um die Behördenleitung spricht sich TI-Austria für
eine klare Organisationsstruktur aus, in der die rein
organisatorische Behördenleitung durch eine Person erfolgt, die für
das Funktionieren der Organisation letztverantwortlich ist. Dessen
ungeachtet könnte die inhaltliche Entscheidungsfindung laufende
Strafverfahren betreffend sehr wohl einem Dreier-Gremium obliegen.
Organisationsform: Trennung von Leitung und inhaltlicher
Entscheidung
Sowohl ein Kollegialorgan als auch eine Einzelperson an der
Spitze der Bundesstaatsanwaltschaft bringen spezifische Vor- und
Nachteile mit sich. Während ein Kollegialorgan durch wechselseitige
Kontrolle, Meinungsvielfalt und kollektive Entscheidungsfindung die
inhaltliche Qualität und Unabhängigkeit stärkt, erfordert es zugleich
höheren organisatorischen und finanziellen Aufwand. TI-Austria
schlägt daher eine funktionale Aufteilung vor: Die organisatorische
Leitung kann durch eine Einzelperson erfolgen – idealerweise ein
Mitglied des Kollegialorgans – während inhaltliche Entscheidungen in
laufenden Strafverfahren kollegial getroffen werden sollten. Der
Gesetzgeber könnte vorsehen, dass das Gremium seine organisatorische
Leitung intern bestimmen soll.
Empfehlung zur Amtsdauer: Staffelung schafft Stabilität und
schützt vor Machtkonzentration
TI-Austria empfiehlt eine nicht verlängerbare Funktionsperiode
von sechs Jahren. Um die Kontinuität in der Amtsführung zu
gewährleisten und eine gleichzeitige Neubesetzung aller Mitglieder zu
vermeiden, spricht sich TI-Austria für eine zeitlich versetzte
Bestellung von zumindest einem Mitglied aus. Im Zuge der Errichtung
der Behörde empfiehlt TI-Austria, die Mitglieder einmalig mit
unterschiedlichen Funktionsperioden zu berufen – etwa für zwei, vier
und sechs Jahre. Alternativ sollte zumindest ein Mitglied für eine
kürzere Amtszeit bestellt werden.
„Eine zeitliche Staffelung des Austrittsdatums stärkt die
institutionelle Stabilität, verhindert eine vollständige Neubesetzung
durch eine Regierung und reduziert damit das Risiko einer
Machtkonzentration und politischer Einflussnahme zum Zeitpunkt der
Nachbesetzung. Eine gleichzeitige Neubesetzung aller drei Posten muss
vermieden werden.“, so Bettina Knötzl.
Die geplante Bundesstaatsanwaltschaft kann ein modernes und
widerstandsfähiges Modell für unabhängige Strafverfolgung werden,
sofern 1.) Besetzungsverfahren transparent, 2.) die organisatorische
Struktur sinnvoll differenziert und 3.) die Funktionsperioden klug
gestaltet sind. TI-Austria steht bereit, ihre Expertise in den
Reformprozess einzubringen.