Wien (OTS) – Die Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG) hat am
18.12.2025
bei der Volksanwaltschaft der Republik Österreich Beschwerde im
Zusammenhang mit dem „Integrationsbarometer 2025“ (Peter Hajek) des
Integrationsfonds der Republik Österreich eingebracht. Anlass waren
aus Sicht der TKG nicht einzelne Formulierungen, sondern eine seit
rund zwei Jahrzehnten wiederkehrende Praxis staatlich finanzierter
Studien, die religiöse Gruppen problematisierend kategorisieren und
gesellschaftlich belastende Narrative verstärken.
Die TKG bedankt sich ausdrücklich bei der Volksanwaltschaft für
die rasche und klare Antwort (Geschäftszahl: 2026-0.141.958, VA/BD-
BKA/A-1, Datum: 23.02.2026). In ihrem Schreiben stellt die
Volksanwaltschaft unmissverständlich fest:
„…Der ÖIF ist ein Fonds, der im Jahr 1991 aus dem
Bundesministerium für Inneres ausgegliedert wurde. Folglich ist der
ÖIF kein Verwaltungsorgan. Die Prüfzuständigkeit der
Volksanwaltschaft erstreckt sich aber auf Verwaltungsorgane und nicht
auf sogenannte ‚ausgegliederte Rechtsträger‘. Die Volksanwaltschaft
fordert seit Jahren, die Prüfzuständigkeit auf ausgegliederte
Rechtsträger zu erweitern. Eine entsprechende Erweiterung des
Prüfmandats könnte jedoch nur vom Nationalrat bzw. den Landtagen
umgesetzt werden. Leider ist dies bis dato nicht erfolgt…“
Mit Schreiben vom 23.02.2026 bestätigt die Volksanwaltschaft
somit ausdrücklich, dass sie für den Integrationsfonds nicht
zuständig ist.
Zwtl.: Staatlicher Name – aber keine Kontrolle durch die
Volksanwaltschaft.
Damit steht eine grundlegende Frage im Raum:
Wie kann eine Institution, die unter dem Namen „Integrationsfonds
der Republik Österreich“ auftritt, öffentliche Mittel in Höhe von
rund 87 Millionen Euro (davon Bundesanteil 61,5 Mio) verwendet, EU-
Mittel (AMIF) bezieht, Rücklagen bildet, gesellschaftlich
hochwirksame Studien veröffentlicht und politische Diskurse
maßgeblich beeinflusst, außerhalb der klassischen Missstandskontrolle
stehen?
Nach Ansicht der TKG entsteht hier ein demokratiepolitisch
relevantes Spannungsfeld. Staatliche Aufgaben werden ausgelagert.
Staatliche Mittel werden eingesetzt. Staatliche Wirkung wird
entfaltet.Aber die zentrale Ombudskontrolle bzw. Volksanwaltschaft
kann nicht kontrollieren, wo es um eines der wichtigsten Themen des
Jahrhunderts geht, nämlich „Migranten mit verschiedenen Religionen,
Konfessionen, Sprachen und Abstammungen”
Zwtl.: Moslem-Studien bis Integrationsbarometer 2025 – ein
strukturelles Muster
Seit dem 18.12.2025 hat die TKG die Inhalte und methodischen
Grundlagen des Integrationsbarometers öffentlich und dokumentiert
hinterfragt. Dabei wurde insbesondere auf internationale Standards
der Meinungsforschung – insbesondere den ICC/ESOMAR-Kodex – verwiesen
und auf problematische Kategorisierungen aufmerksam gemacht.
Nach Auffassung der TKG reiht sich das „Integrationsbarometer
2025“ in eine rund zwei Jahrzehnte währende Praxis ein – von den
sogenannten „Moslem-Studien“ bis heute –, in der sensible religiöse
Kategorien problematisierend erhoben und öffentlich zugespitzt
wurden.
Eine vertiefte wissenschaftliche Auseinandersetzung mit diesen
Argumenten blieb bislang aus. Stattdessen erhielt die TKG ein
anwaltliches Schreiben mit Exekutionsandrohung und hohem Streitwert.
Zwtl.: Fragen an den Nationalrat der Republik Österreich
Diese Konstellation wirft nicht nur eine juristische, sondern
eine politische Frage auf:
Ist es Aufgabe zivilgesellschaftlicher Organisationen,
Kontrolllücken sichtbar zu machen, während der Gesetzgeber seit
Jahren weiß, dass ausgegliederte Rechtsträger nicht der
Missstandskontrolle der Volksanwaltschaft unterliegen?
Die Volksanwaltschaft selbst fordert seit Langem eine Erweiterung
ihrer Zuständigkeit. Wenn diese Erweiterung nicht erfolgt, liegt die
Verantwortung beim Parlament.
Zwtl.: Die TKG richtet daher folgende Fragen an die Abgeordneten des
Nationalrats:
1-Warum wird eine bekannte Kontrolllücke nicht geschlossen?
2-Warum dürfen staatlich finanzierte Einrichtungen mit erheblicher
gesellschaftlicher
3-Wirkung außerhalb der klassischen Ombudskontrolle agieren?
4-Und wie wird sichergestellt, dass öffentliche Mittel nicht in
Konstruktionen fließen, die politisch wirken, aber strukturell schwer
überprüfbar sind?
5- Wann wird die Umsetzung der EU-Anti-SLAPP-Richtlinie (Richtlinie (
EU) 2024/1069) im österreichischen Parlament im Jahr 2026
beschlossen?
SLAPP: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=
OJ:L_202401069
Zwtl.: Teil des Problems“ versus „Teil der Lösung?: “
Scheinheiligkeit ist die Sprache der Korrupten.“
Es ist festzuhalten, dass nicht alle religiösen oder
verbandlichen Strukturen in Österreich gleichermaßen in der Lage
sind, unabhängig in gesellschaftspolitischen Debatten aufzutreten.
Dies gelingt ihnen allenfalls mit ein paar Sätzen, mit denen sie
versuchen, mit Fakten gegen die MoslemStudien bis
Integrationbamaoter2025 aufzutreten. Wir haben von denen erwartet,
weil Sie auf die Fahnen „Islam” bzw. „Moslem” Vertreter schreiben.
Dies hängt auch damit zusammen, dass bestimmte Organisationen
oder ihnen nahestehende Strukturen in Berichten und Dokumentationen
des „Österreichischen Fonds zur Dokumentation von religiös
motiviertem politischen Extremismus“ (Dokumentationsstelle
Politischer Islam beim Bundeskanzleramt) erwähnt oder analysiert
wurden und de facto als „Teil des nationalen Problems“ diagnostiziert
wurden. Wir müssen offen reden! Ja, ja oder nein, nein! Der
verstorbene Papst sagte nicht umsonst: „Scheinheiligkeit ist die
Sprache der Korrupten“, damit die Botschaft die richtige Adresse
erreicht. .
Die Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG) ist keine
Religionsgemeinschaft und keine konfessionelle
Vertretungsorganisation. Sie ist eine unabhängige
zivilgesellschaftliche Denkfabrik- und Analyseplattform (Thinktank),
die gesellschaftspolitische Entwicklungen aus menschenrechtlicher,
verfassungsrechtlicher und demokratiepolitischer Perspektive
kommentiert.
Wir verstehen uns als Citoyens der Republik Österreich. Unsere
Arbeit orientiert sich an der Bundesverfassung, an der EMRK und an
den Grundprinzipien einer wehrhaften, pluralistischen Demokratie. Wir
bekennen uns zu einer freiheitlichen, demokratischen, säkularen und
vielfältigen Grundordnung mit klarer Gewaltenteilung.
Zwtl.: Sachliche Kritik ist kein Angriff
Nach unserer Auffassung ist es die Pflicht einer staatlich
finanzierten Einrichtung – die unter staatlichem Namen agiert und
gleichzeitig außerhalb der Missstandskontrolle der Volksanwaltschaft
steht –, sich sachlicher Kritik argumentativ zu stellen.
Es ist nicht Aufgabe staatlich finanzierter Strukturen, kritische
Stimmen von NGOs oder Journalistinnen und Journalisten direkt oder
indirekt zu problematisieren oder mittels juristischer Mittel unter
Druck zu setzen. Kritik an staatlich finanzierten Studien darf nicht
mit Einschüchterung beantwortet werden.
Detaillierte Pressemitteilung der TKG:
https://www.turkischegemeinde.at/staatlicher-name-staatliche-mittel-
aber-keine-missstandskontrolle-volksanwaltschaft-bestaetigt-
kontrollluecke-beim-integrationsfonds/