Politik

Landgericht Hamburg untersagt Deutscher Welle Geldwäschevorwurf gegen Roman Abramowitsch

Hamburg (OTS) – Das Landgericht Hamburg hat eine einstweilige
Verfügung gegen die
Deutsche Welle erlassen (324 O 117/26) und dem Nachrichtenunternehmen
untersagt, Behauptungen zu veröffentlichen oder zu wiederholen, die
nahelegen, der russische Geschäftsmann Roman Abramowitsch sei in
Geldwäscheaktivitäten verwickelt gewesen. Das Gericht untersagte dem
öffentlich-rechtlichen Sender ferner, das Foto von Herrn Abramowitsch
im Zusammenhang mit seinen Behauptungen zu veröffentlichen.

Die Entscheidung betrifft einen Artikel vom 28. Januar 2026 mit
dem Titel „Geldwäsche-Ermittlungen: Durchsuchung bei der Deutschen
Bank“, in dem die Deutsche Welle unter Berufung auf Berichte den
Eindruck erweckte, Herr Abramowitsch könne mit mutmaßlicher
Geldwäsche im Zusammenhang mit einer Durchsuchung von Geschäftsräumen
der Deutschen Bank in Verbindung stehen, die von der
Staatsanwaltschaft Frankfurt und dem Bundeskriminalamt (BKA)
durchgeführt wurde.

Die zugrunde liegende Behauptung beruhte auf einem unbelegten
Gerücht, das von einer deutschen Zeitung veröffentlicht und
anschließend von weiteren Medien aufgegriffen und verbreitet wurde.
Herr Abramowitsch führt parallel ein Verfahren gegen die dpa. Kurz
nach der Durchsuchung bestätigte die Staatsanwaltschaft Frankfurt,
die für die Durchsuchungen und die Ermittlungen bei der Deutschen
Bank zuständig ist, dass Herr Abramowitsch in diesem Verfahren kein
Beschuldigter war und dass ihm in dieser Sache keine Vorwürfe gemacht
würden.

In seiner Entscheidung stellte das Gericht fest, dass die
Deutsche Welle das Persönlichkeitsrecht von Herrn Abramowitsch
verletzt habe, und kam zu dem Schluss, dass „die Voraussetzungen
einer zulässigen Verdachtsberichterstattung nicht vorlagen“. Das
Gericht stellte ferner fest, dass die Deutsche Welle es versäumt
habe, Herrn Abramowitsch vor der Veröffentlichung mit den Vorwürfen
zu konfrontieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben –
eine grundlegende Voraussetzung zulässiger Verdachtsberichterstattung
nach gefestigter deutscher Rechtsprechung.

Die einstweilige Verfügung untersagt der Deutschen Welle, die
beanstandeten Aussagen, die eine Beteiligung von Herrn Abramowitsch
an Geldwäsche nahelegen, zu veröffentlichen oder zu verbreiten, sowie
sein Bild im Zusammenhang mit solchen Vorwürfen zu verwenden. Jeder
Verstoß kann mit einem vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeld von
bis zu 250.000 Euro pro Verstoß oder alternativ mit Ordnungshaft von
bis zu sechs Monaten gegen die Verantwortlichen Organe sanktioniert
werden.

Der Deutschen Welle wurden zudem die Kosten des Verfahrens
auferlegt. Ein Widerspruch gegen den Beschluss ist möglich.

Der in Hamburg ansässige Rechtsanwalt Joachim Nikolaus
Steinhöfel, Prozessbevollmächtigter von Herrn Abramowitsch, erklärte:

„Diese Entscheidung legt eine verstörende Kette journalistischen
Versagens offen. Eine einzige Zeitung setzte ein Gerücht in die Welt,
weitere Medien verbreiteten es ungeprüft weiter und die Deutsche
Welle – der aus dem Bundeshaushalt finanzierte Auslandsrundfunk des
Bundes – verfehlte den elementarsten Standard journalistischer
Sorgfalt: den Betroffenen vor der Beschuldigung einer schweren
Straftat um eine Stellungnahme zu bitten. Wenn ein mit Steuergeldern
finanzierter Sender nicht einmal Standards einhält, die jeder
Journalistenschüler im ersten Jahr lernt, muss man sich fragen, wofür
die deutschen Steuerzahler hier eigentlich zahlen.“

Neben diesem gerichtlichen Verbot liegt wegen vergleichbarer
Veröffentlichungen ein zugunsten von Herrn Abramowitsch im
Eilverfahren vor dem Landgericht Hamburg ergangenes
Anerkenntnisurteil gegen das ORF (Österreichisches Fernsehen) sowie
Unterlassungserklärungen u.a. des NDR für tagesschau.de und des BR
vor.

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