Wien. (OTS) – Dass Pflege als Schwerarbeit einzustufen ist, steht für
die
Beschäftigten und ihre Vertreter:innen schon lange außer Frage. Die
Gewerkschaft vida fordert für alle Gesundheits- und Sozialberufe seit
Jahren einen besseren Zugang zur Schwerarbeitspension für
Pflegekräfte. „Dieses Forderung bleibt aufrecht. Es ist erfreulich,
dass unser gewerkschaftliches Engagement in einem ersten Schritt
Wirkung gezeigt hat“, begrüßen Gerald Mjka, stellvertretender
Vorsitzender der Gewerkschaft vida, und Sylvia Gassner, Vorsitzende
des vida-Fachbereichs Soziale Dienste, dass laut Bundesregierung die
Ausweitung der Schwerarbeitsregelung auf Pflegeberufe nun fix ist:
Mit 1. Jänner 2026 werden Pflegeberufe ausdrücklich als Schwerarbeit
anerkannt werden.
Die Regelung soll für diplomierte Gesundheits- und
Krankenpflegepersonen, Kräfte der Pflegefachassistenz sowie der
Pflegeassistenz gelten. Auch Teilzeitkräfte sollen ab einem
Beschäftigungsausmaß von 50 Prozent von diesem Modell profitieren.
„Dieser Beschluss der Bundesregierung ist ein Erfolg für alle, die
mit Einsatz und Expertise unser Gesundheitssystem tragen. Und es
zeigt: Unsere politische Arbeit wirkt“, so Mjka und Gassner weiter.
Gerade in Zeiten extrem knapper Budgets, in denen etwa das Bundesland
Salzburg Lohnraub an den Pflegekräften betreibe, sei dies ein
wichtiger erster Schritt in die richtige Richtung, so die beiden vida
-Gewerkschafter:innen.
Bislang mussten Pflegekräfte über mindestens zehn Jahre hinweg 15
Schwerarbeitsschichten pro Monat leisten, um einen Anspruch auf
Schwerarbeitspension zu erlangen. Aufgrund langer Dienstzeiten und
komplexer Dienstpläne ist dieses Ausmaß jedoch für viele kaum
erreichbar. Der Vorteil ist jetzt, dass nun nur mehr 12
Schwerarbeitsschichten im Monat notwendig sind, um in den Genuss der
Schwerarbeitsregelung zu kommen. Zudem werde der bisherige Fokus auf
körperliche Belastungen um psychische und Mehrfachbelastungen
erweitert.
Derzeit könnten potenziell zwei Drittel der Pflegeberufe, die 45
Versicherungsjahre bereits erreicht haben, durch die neue Regelung
vor dem 65. Lebensjahr in Pension gehen, hat eine Umfrage der
Gewerkschaft unter den Pflegeberufen ergeben.
Jetzt braucht es konkrete Maßnahmen
„Entscheidend ist, was dann tatsächlich im Gesetz steht. Nur so
können die neuen Regelungen auch an der richtigen Stelle greifen. Bei
der Berechnung der relevanten Versicherungszeiten müssen zum Beispiel
auch unterschiedliche Ausbildungsarten berücksichtigt werden“, geht
Gassner ins Detail. Um die Interessen der Pflegekräfte in der
Schwerarbeiterregelung bestmöglich abzubilden, werde die Gewerkschaft
vida im Zuge der gesetzlichen Begutachtung alle Details der Regelung
genau prüfen, so die vida-Gewerkschafterin abschließend.