Wien (OTS) – Die IGGÖ sieht mit großer Kritik, dass die
Bundesregierung im
Ministerrat ein Kopftuchverbot bis zur 8. Schulstufe beschlossen hat.
Alle intensiven Bemühungen im Vorfeld, auf eine verfassungskonforme
Lösung hinzuwirken, wurden ignoriert.
Der Verfassungsgerichtshof hat bereits 2020 unmissverständlich
festgestellt, dass ein solches Verbot verfassungswidrig ist, da es
gezielt eine religiöse Minderheit betrifft und den
Gleichheitsgrundsatz verletzt.
Ein erneuter Anlauf schwächt das Vertrauen in den Rechtsstaat und
gefährdet den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Anstatt Kinder zu
stärken, werden sie stigmatisiert und ausgegrenzt. Das ist
Symbolpolitik auf Kosten der Betroffenen.
Wir werden das geplante Gesetz kritisch begleiten, seine
Verfassungskonformität prüfen lassen und sämtliche notwendige
Schritte einleiten.
Gleichzeitig bleiben wir gesprächsbereit, um gemeinsam Lösungen
im Sinne des Kindeswohls und unserer pluralen Gesellschaft zu
entwickeln.