Schweiz (OTS) – Nach der Insolvenz der Life Forestry Switzerland AG
herrschte grosse
Verunsicherung bei den Kunden der Gesellschaft. Der Verwaltungsrat,
Lambert Liesenberg, erklärt, dass das erworbene Eigentum nicht Teil
der Insolenz sei. Lediglich die Serviceverträge würden nicht weiter
bestehen. Daher hat sich der Verwaltungsrat dafür eingesetzt, dass es
eine Lösung für die Bewirtschaftung, Ernte und Verkauf gibt. Diese
wurde gefunden, indem sich ein ehemaliger Mitarbeiter mit diesem
Konzept selbständig gemacht hat. Über 4.000 Kunden haben mit ihm
Verträge abgeschlossen und nun werden Teakbäume geerntet und das Holz
verkauft.
Die erste Verwirrung entstand durch das Schreiben des
Konkursamtes in Stans an alle Kunden der Life Forestry Switzerland
AG. Diese sollten ihre Forderungen beim Konkursamt einreichen.
Während ein Grossteil der Kunden keine Rückmeldung gab, schliesslich
gab es keine Forderungen, reagierten andere Kunden völlig
verunsichert und schickten Verträge und weitere Dokumente an das Amt
in Stans.
Diese Verunsicherung machten sich in Deutschland einige Anwälte
zunutze und schürten die Zweifel. Es wurde eine sogenannte
Interessengemeinschaft gegründet und die verunsicherten Kunden
überwiesen den Anwälten eine Menge Geld. Angesichts der eigenen
Aussagen, wonach sich über 1000 Kunden der Interessengemeinschaft
angeschlossen haben und zunächst wohl mindestens je 600 Euro
bezahlten, die sich dann auf 6 % des ursprünglichen Kaufpreises
steigern sollen, müssten die Anwälte schon Beiträge in Millionenhöhe
kassiert haben.
Die Argumentation der Anwälte fusst vor allem auf der Frage, ob
die Kunden überhaupt Eigentümer der Bäume geworden sind. Die Life
Forestry Switzerland AG hatte schon in den frühen Jahren diese Frage
rechtlich prüfen lassen. Anwälte in Costa Rica und Ecuador haben
bestätigt, dass die rechtliche Trennung des Eigentums von Bäumen und
dem Grund, auf welchem sie stehen, möglich ist. Die deutschen Anwälte
verneinen dies jedoch. Hierfür hätten grundbuchamtliche Eintragungen
erfolgen müssen. Angesichts von rund 6800 Kunden, die teilweise sogar
mehrfach Teakbäume erworben haben, würde dies jedoch einen Aufwand
bedeuten, der weder zeitlich noch kostentechnisch darstellbar wäre.
Vermutlich hätten bei manchen Käufen die Gebühren den Umsatz
überstiegen.
Ungeachtet dieser Behauptungen der deutschen Anwälte hatte die
Life Forestry Switzerland AG alle Bäume nummeriert, Baumregister
angelegt und zu den Kaufverträgen die Urkunden erstellt, welche die
genauen Daten der individualisierten Baumbestände enthielten,
zusammen mit Lageplänen und GPS-Koordinaten.
Nach dem Verständnis der Life Forestry Switzerland AG kam es
daher zu rechtmässigen Kaufverträgen mit entsprechender
Eigentumsübertragung. Die schweizerische Finanzmarktaufsicht finma,
hat dazu sogar ganz explizit geurteilt: „Ob beispielsweise im Kontext
einer Baumplantage eine bewilligungspflichtige Tätigkeit vorliegt
oder nicht, ist z.B. davon abhängig, ob dem Kunden oder der Kundin
eine klar definierte Anzahl von Bäumen als Eigentum zugewiesen werden
kann. Diese könnten dann im Fall eines Konkurses der Anbieter zu
Gunsten der Anlegerinnen und Anleger ausgesondert werden. Falls eine
solche Zuweisung nicht möglich ist und die investierende Person
folglich keine Bäume besitzt, kann es sich um eine
bewilligungspflichtige Dienstleistung oder um ein
bewilligungspflichtiges Finanzprodukt handeln.“
Nach der, von der Eidgenössischen Steuerverwaltung veranlassten
Insolvenz der Life Forestry Switzerland AG, hat das Konkursamt die
Eröffnung des Verfahrens mangels liquider Aktiven abgelehnt, was vom
Konkursgericht bestätigt wurde. Das bedeutet folglich, dass auch das
Amt das Eigentum der Kunden als solches gesehen und respektiert hat.
Demzufolge sind die Kunden von Beginn an und bis heute Eigentümer
ihrer Bäume.
Dieser Tatbestand ist auch wichtig vor dem Hintergrund der
Rechtsstellung der Kunden. Immer wieder wird kolportiert, es handle
sich um „Anleger“, welche ihr Geld bei der Life Forestry Switzerland
AG angelegt hätten. Diese Aussage ist unrichtig.
Der Unterschied zwischen Anleger und Käufer liegt vor allem im
Zweck des Rechtsgeschäfts und darin, was erworben wird. Die Begriffe
können sich allerdings überschneiden.
Ein Käufer schließt einen Kaufvertrag und erwirbt gegen Zahlung
eines Kaufpreises einen Vermögensgegenstand oder ein Recht. Im
Vordergrund steht der Erwerb. Das kann beispielsweise eine Maschine,
ein Grundstück, Holz, eine Aktie oder ein anderes Wirtschaftsgut
sein. Typisch für den Kaufvertrag ist Ware/Recht gegen Kaufpreis.
Ein Anleger setzt Kapital mit dem Ziel ein, daraus einen
wirtschaftlichen Ertrag oder Wertzuwachs zu erzielen. Im Vordergrund
steht damit nicht der Konsum oder die Nutzung des erworbenen
Gegenstands, sondern die Kapitalanlage. Typische Beispiele sind
Aktien, Anleihen, Fondsanteile oder andere Investmentprodukte.
Ein wichtiger Punkt ist der Umstand, dass ein Anleger
gleichzeitig Käufer sein kann. Wer beispielsweise Aktien einer AG
erwirbt, ist kaufvertraglich Käufer der Aktien und wirtschaftlich
Anleger bzw. Investor. Wer dagegen einen konkreten, individuellen
Sachwert erwirbt, ist ein Käufer und wird nicht als Anleger
bezeichnet.
Genau dies war stets der Fall bei der Life Forestry Switzerland
AG, weshalb das Unternehmen Umsätze erziel hat, jedoch keinesfalls
Anlegergelder verwaltete. Vielmehr wurden die Kaufpreise für die
Teakplantagen, deren Unterhalt sowie die Kundenbetreuung, Vertriebs-
und Marketingkosten verwendet.
Selbst wenn findige Rechtsanwälte der Auffassung sind, dass keine
Eigentumsübertragung stattgefunden hätte, so ist es doch völlig
unstrittig, dass in jedem Fall die entsprechenden Nutzungs- und
Verwertungsrechte oder zumindest das Recht am Holzerlös beim Kunden
sind. Vor allem mit der Anpassung von Kauf- auf Pachtverträge hat
sich die Situation ohnehin geändert. Selbst im Schweizer Recht wird
festgehalten, dass nach Art. 678 des Zivilgesetzbuchs Bäume
unabhängig vom Boden veräussert werden.
Eine weitere Verunsicherung ergab sich nach der
Insolvenzeröffnung wie es denn mit der Bewirtschaftung der Bäume
weitergehe. Grundsätzlich, so war das seinerzeitige Versprechen,
würden die Bäume auch im Falle einer Insolvenz weiterbewirtschaftet.
Hierfür gab es die Life Forestry Foundation in Liechtenstein. Doch
die Stiftung ist heute ohne Vermögen. Wurden also Versprechen nicht
eingehalten? Teakbäume brauchen intensive Pflege in den jungen
Jahren. Nach ca. 10 Jahren bilden die Baumkronen ein Dach und es gibt
kaum noch Unterwuchs. Nach rund 15 Jahren bietet die Plantage das
Bild eines veritablen Waldes. Es sind kaum noch Pflegearbeiten nötig,
weshalb die Stiftung ihren Zweck erfüllt hat. Mit dem Erreichen der
Schlagreife auf den ersten Plantagen werden Holzverkäufe getätigt.
Hieraus werden die vereinbarten Provisionen fällig, welche
ausreichen, um die noch notwendigen Massnahmen durchzuführen.
Insofern ist es richtig, dass es die Foundation gab. Diese wäre in
den Anfangsjahren der Life Forestry Switzerland eingesprungen, wenn
es nötig gewesen wäre. Doch in der Zwischenzeit bedarf es dieser
Stiftung nicht mehr. Es zeigt sich auch heute bei Besuch der
Plantagen, dass sich diese in einem guten Pflegezustand befinden.
Selbst die kritischen Anwälte aus Deutschland konnten sich vor Ort
davon überzeugen.
Weitere Kritikpunkte, die nach der Insolvenz auftauchten, waren
unter anderem Vorwürfe des illegalen Holzverkaufs. Doch das ist reine
Panikmache von Anwälten oder Medien. In der Vergangenheit gab es
mehrfach kommerzielle Ernten. Diese wurden durchgeführt und die
Erlöse an die Kunden ausbezahlt.
Es ist bedauerlich, wie Anwälte oder auch Medien versuchen die
Insolvenz von Unternehmen zum eigenen Vorteil zu nutzen. Sei es durch
Mandantenabzocke oder seien es Journalisten, die mit reisserischer
Berichterstattung Klicks und Reichweite generieren wollen.
Fakt ist, dass es die Bäume gibt, dass diese geerntet und
verkauft und die Holzerlöse an die Kunden.
Fakt ist, dass es keine 6.800 Geschädigten gibt, sondern dass
alle Kunden trotz der Insolvenz Baumeigentümer bleiben.
Fakt ist, dass aufgrund der Insolvenz der Life Forestry
Switzerland AG niemand zu Schaden gekommen ist und alle
Verpflichtungen eingehalten werden.
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